Von Uwe Manzke
Status | |
keine heimischen Arten | |
eingeschleppte "Neozoen" in Deutschland | |
Invasive Arten zum Teil mit Einfuhrverboten, bzw. genehmigungspflichtiger Einfuhr | |
Das Aussetzen gebietsfremder Tierarten ist verboten! | |
Vorkommen in Niedersachsen
Die im und am Wasser lebenden amerikanischen Schmuck- und Zierschildkröten (Trachemys, Chrysemys, Pseudemys; auch Buchstaben-, Hyroglypen-Schildkröten genannt) sind in Deutschland ursprünglich nicht heimisch. Sie stammen aus Nord- und Mittelamerika und leben dort in verschiedenen Arten und Unterarten. Mittlerweile kann man sie in vielen Teichen und anderen Gewässern in den Städten und Ballungsräumen finden. Auch in der freien Landschaft werden sie des öfteren nachgewiesen.
Weitere ausgesetzte Arten gehören zumeist den auch aus Nord- und Mittelamerika stammenden Gattungen Graptemys (Höckerschildkröten), Sternotherus (Moschusschildkröten) und Kinosternon (Schlammschildkröten / Klappbrustschildkröten) an. Aber auch asiatische Tiere der Gattungen Chinemys (Dreikiel-Schildkröte) und andere können gefunden werden.
Bis in die 1990 Jahre wurden Babys der Rotwangenschmuckschildkröten Trachemys scripta elegans zu hunderttausenden nach Europa und Deutschland für die private Tierhaltung importiert. Die Tiere wurden und werden in Schildkrötenfarmen in den USA gezüchtet und weltweit exportiert. Nicht nur in Deutschland sind Rotwangenschmuckschildkröten im Freien zu beobachten, in vielen Ländern zum Beispiel in Asien wie Thailand, Malaysia, Indonesien und anderen sind Rotwangenschmuckschildkröten heute ein alltäglicher Anblick.
Schmuck- und Zierschildkröten sind recht schnellwüchsig und werden mit zunehmender Größe ihren Haltern "lästig", die Tiere werden verbotenerweise ausgesetzt. Diese Faunenverfälschung kann zu ernsthaften Problemen für die ursprüngliche Tierwelt führen. Glücklicherweise scheinen sich die Schmuck- und Zierschildkröten in Deutschland nur in manchen Jahren erfolgreich zu reproduzieren.
Es bleibt abzuwarten, ob das Einfuhrverbot Wirkung zeigt und die Schildkröten über kurz oder lang in der freien Landschaft aussterben. Dies kann allerdings noch einige Jahrzehnte dauern.
Gesetzliche Bestimmungen
Mittlerweile ist die Einfuhr durch die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und die EU-Artenschutzverordnung geregelt und unterliegt einer Genehmigungspflicht für die Rotwangenschmuck- und die Zierschildkröte (s. Links hierzu). Dafür gelangen nun "Gelbwangen-Schmuckschildkröten" Trachemys scripta scripta und Co nach Deutschland.
Gebietsfremde Arten auf den Seiten des Bundesamtes für Naturschutz (BfN)
Gebietsfremde Arten - Positionspapier des Bundesamtes für Naturschutz BfN (PDF)
Grundlagen für die Entwicklung einer nationalen Strategie gegen invasive
gebietsfremde Arten BfN (PDF)